"Der Nutzen eines Webauftritts
für Immobilien- und Vermögenstreuhänder"
Die vorliegende Zusammenfassung soll einen
kurzen Einblick in die Strategien und Lösungskonzepte für einen
erfolgreichen Webauftritt für Immobilientreuhänder geben. Es
soll versucht werden, die Notwendigkeiten und Vorteile darzulegen um genau
jene Personen anzusprechen, die für die Entscheidung zu einer Website
oder deren Umgestaltung verantwortlich sein sollten. Internetplanung ist
definitiv Chefsache, selbst wenn der Anstoß zur Einführung und
strategischen Planung häufig von außerhalb kommt. Schließlich
wird z.B. eine Radiostation nicht ihre Techniker bestimmen lassen, welches
Programm gesendet wird!
1. Kurze Geschichte des Internet
Die Geschichte des Internets begann mit
der Gründung der Advanced Research Projects Agency (ARPA) im Jahre
1957 als militärische Forschungseinrichtung. Um 1960 versucht die
ARPA Forschungsprojekte zu forcieren, die militärische Kommandostrukturen
auch unter schwierigen Bedingungen aufrechterhalten können. Im August
1962 stellt J.C.R. Licklider ein Konzept des "galaktischen Netzes" vor
und wird zum Leiter der ARPA ernannt. Im Zuge der Forschungen werden Universitäten
einbezogen und im Jahr 1969 werden vier Computer zum sogenannten ARPANET
zusammengeschlossen. Im Jahr 1972 werden erstmals eMail-Systeme eingesetzt.
Das Standardprotokoll für die Datenübertragung TCP/IP entwickelt
sich. Im Jahr 1979 entwickeln Studenten ein Diskussions- und eMail-System
namens USENET an das bis 1981 bereits 23 Universitäten angeschlossen
sind. Bald enstehen gemeinsame Verbindungen beider Systeme. Im Jahr 1983
sind an das ARPANET ca. 400 Rechner angeschlossen. Der Begriff des "Internets"
entsteht. Parallel dazu kann die Entwicklung des Hypertextsystems betrachtet
werden. Im Juli 1945 entsteht durch Dr. Vanevar Bush ein System namens
Memex. Er schlug eine Maschine vor, die in der Lage ist, Texte und grafische
Informationen miteinander zu verknüpfen. Ebenso sollte es den Benutzern
ermöglichen, diese Links selbst zu erweitern und verbessern. Diese
Ansätze wurden 1965 von Theodor Holm Nelson aufgegriffen und sollten
mit einer Software namens Xanadu umgesetzt werden. Es wurden die Begriffe
"Hypertext" uns "Hypermedia" geschaffen. Dieses System, das leider nie
in Betrieb ging, bildet immer noch die Basis späterer Hypertext-Systeme
und des Word Wide Web (WWW) wie wir es heute kennen. Im Jahre 1989 entwickelt
Tim Berners-Lee am schweizerischen Forschungszentrum CERN ein verknüpftes
Informationssystem. An ihrem Institut wurde an vielen unterschiedlichen
Computersystemen mit unterschiedlichen Sprachen gearbeitet. Um die Kommunikation
zwischen den Wissenschaftlern zu erleichtern versuchten sie ein System
zu entwickeln, das den Austausch und die Bearbeitung von Dokumenten auf
all diesen System ermöglicht. Es entstand die Hypertext Markup Language
(HTML). Die Entwicklung des Browsers bedeutete, dass nun nicht nur Universitäten
Zugang zu Dokumenten hatten, sondern jeder, der ein Modem hatte. Im Jahr
1997 gab es ca. 1 Million Webseiten und ca. 100 Millionen User. Ein Jahr
später bereits ca. 3,7 Millionen Webseiten und über 150 Millionen
User. Und das exponentielle Wachstum hält weiter an. Heute gibt es
weltweit ca. 500 Millionen User.
In Österreich besitzen bereits 50
% der Österreicher über 14 Jahre einen Zugang zum Internet. Im
Jänner 2001 haben 92 % aller Unternehmen den Computer als Arbeitsmittel
verwendet, 84 % haben einen Internet Zugang und nur 54 % haben eine eigene
Website. Im Bereich Realitätenwesen und unternehmensbezogene Dienstleistungen
sind die Prozentsätze leicht über dem Durchschnitt (98,6 % /
94,6 % / 63,0 %).
2. Anforderungen an einen Webauftritt
Es soll hier nicht versucht werden, einen
kompletten Webauftritt zu planen, sondern nur auf die grundlegenden Anforderungen
speziell für die Entscheider (siehe oben) eingegangen werden.
Allgemein ist zwischen der Homepage, die
als Startseite oder Einstiegsseite eines Webauftritts zu sehen ist und
der Website als das komplette Angebot eines Dienstanbieters zu unterscheiden.
2.1. inhaltliche Aspekte
Die inhaltlichen Aspekte lassen sich in die Bereiche Inhalt und Präsentation, Usability, elektronisches Kundenbeziehungsmanagement (eCRM), Sicherheit, eCommerce und den Bereich Wertsteigerung aufteilen.
Inhalt und Präsentation
Der Inhalt einer Website sollte dem Ziel
der Internetpräsentation (Information, Image, Bekanntheitsgrad, etc.)
folgen. Ganz oben steht der Informationsgehalt. Das heißt für
den Immobilientreuhänder, dass der Webauftritt nicht nur eine statische
Information mit Kurzdarstellung und den Kontaktdaten (Onlinevisitenkarte)
sein soll, sondern sich eher als Onlinekatalog verstehen sollte, der das
Unternehmen mit seinen Mitarbeitern, seine Projekte und Arbeiten, sowie
seine Referenzen ansprechend, interaktiv, informativ und lebendig präsentiert.
Wichtig ist, dass die entsprechende Zielgruppe auch mit den von ihnen gewünschten
nützlichen Information versorgt wird. Was soll einen potentiellen
Kunden dazu bringen, gerade Ihre Dienstleistung in Anspruch zu nehmen?
Es muss daher im Rahmen der Entwicklung der Website auf einen relevanten
Inhalt Rücksicht genommen werden. Viele Webseiten entstehen mit vielen
bunten Bildern und liefern keine relevanten Informationen für den
User. Weiters sei erwähnt, dass der Webauftritt als Spiegelbild des
Unternehmens, seiner Dienstleistungen und Produkte zu sehen ist. Natürlich
darf hier die Aktualisierung auf dem neuesten Stand der Technik nicht vernachlässigt
werden. Im Bereich der Präsentation kommen wir damit auf die Aspekte
der Usability und der Ergonomie.
Usability
Der Faktor Usability bedeutet, dass die
Website übersichtlich und strukturiert aufgebaut sein soll, mit einfachem
und nicht zu aufwendigem Design glänzen sollte, dass Benutzerfreundlichkeit
und Geschwindigkeit im Vordergrund stehen. Nochmals gilt, dass die beste
grafisch aufgebaute Website, die nur langsam zu laden ist und unübersichtlich
zu navigieren ist, wird beim Kunden kaum ein "erinnerungswürdiges
Klicken" hinterlassen. Hier ist besonders auf geordnete Gedankenstrukturen,
Übersichtlichkeit und Struktur, Einfachheit, nicht zu aufwendiges
Design, ästhetische und emotionale Effekte, Nutzbarkeit und Geschwindigkeit,
sowie Benutzerfreundlichkeit und Fehleranfälligkeit zu achten.
elektronisches Kundenbeziehungsmanagement
(eCRM)
Ein weiterer Faktor ist mittlerweile das
elektronische Kundenbeziehungsmanagement (eCRM) geworden. Das effiziente,
rasche und freundliche Beantworten der Korrespondenz und Telefonate reicht
heute nicht mehr aus um den Konsumenten zufrieden zu stellen. Eine Optimierung
der Geschäftsprozesse (durch EDV-Integration), verbesserte Kundenberatung
durch integrierte Informationssysteme (Data Warehousing, Knowledge-Management)
werden immer mehr gefordert. Customer Relationship Management (CRM) ist
nicht nur mehr ein Bereich, der große Unternehmen betrifft. Im eCRM
werden den Kunden verbesserte Leistungsangebote und Geschäftsprozesse
angeboten. Im Bereich der Immobilienverwaltungen sind die Kunden Wohnungseigentümer,
Mieter, Hauseigentümer, Hausbetreuer, ua. Um in diesem Bereich eine
effizientere und kundenorientiertere Betreuung zu gewährleisten gibt
es die Systemlösungen über den Weg eines Zugangssystems, der
den entsprechenden Kunden raschen Zugriff auf für sie relevanten Daten
verschafft (z.B. Schadensmeldungen, Formulare, etc. für Wohnungseigentümer,
Mieter und Hauseigentümer, Streumaterialbestellung für Hausbetreuer,
usw.) Im Bereich der Immobilienmakler finden sich hier häufig Systeme,
die die unterschiedlichen Benutzergruppen (wie Wohnungssuchende, andere
Makler, etc.) über Login-System die entsprechenden Informationen abfragen
lässt. Im Bereich der Bauträger finden sich hier bereits unzählige
Softwarelösungen am Markt die vom Baustellenmanagement, Lieferantenkoordination
bis hin zu Informationssystemen für die prospektiven Wohnungskäufer.
Sicherheit
Im Bereich der Sicherheit sind vor allem
jene Lösungen mit besonderen Augenmerk zu betrachten, bei denen der
Kunde auf repräsentative und geheime Daten je nach Usergruppe zugreifen
kann. Man sollte daher auf weitläufige Sicherheitsmassnahmen drängen.
Dazu gehören unter anderem das System ausreichend vor Hackerangriffen
(von innen und außen) zu schützen, eine sichere Datenhaltung
inklusive Sicherung und ein sicherer Datentransport an Dritte zu gewährleisten
und Vorkehrungen für den Systemausfall zu treffen, etc.
eCommerce
Im Bereich des eCommerce wird die professionelle
Nutzung des Internets durch Onlinekataloge und E-Shops weitergeführt.
Diesen Bereich tangieren vor allem Immobilienmakler durch das Anbot von
Immobilienangeboten. Hier ist besonders auf rechtliche Aspekte Rücksicht
zu nehmen. Es gibt in diesem Bereich mehrere Anbieter von Datenbanken,
die gegen Entgelt ihre Objekte in den Online-Katalog aufnehmen. Der Vorteil
bei solchen Systemen gegenüber einer eigenen Lösung (im Kleinbetriebsbereich)
ist sicherlich die Kostentransparenz und der potentiell größere
Kreis der Interessenten. Gerade größere Firmen tendieren aber
häufig schon zu eigenen Lösungen um die Abhängigkeit des
Dienstanbieters zu vermeiden und auch die eigenen Marke zu stärken.
Wertsteigerung
Gerade dieser Bereich, der sich mit weiterführenden
Maßnahmen für die User beschäftigt wird meist gewaltig
unterschätzt. In diesen Bereich fallen unter anderem Linksammlungen
(eine Auflistung von relevanten und interessanten Links aus der Branche
oder aus sonstigen Gebieten), Newsletter, die eine regelmäßige
Information des Kundenstocks zum Ziel haben und wieder die Kundenbindung
fördern sollen, der Bereich Infotainment mit Online-Spielen, Wettbewerben
und Gewinnspielen. Ebenso können Sonderangebote oder ein Forum angeboten
werden. Mit diesen Varianten ist aber im Bereich der Immobilientreuhänder
vorsichtig umzugehen. All diese Maßnahmen sichern die Kundenbindung
des Users.
2.2. rechtliche Aspekte
Für den Betrieb einer Website ist als einer der wichtigsten Schritte die Reservierung eines leicht wiedererkennbaren Domainnamens zu erwähnen. Die Wiedererkennbarkeit und Replikationsfähigkeit im Gedächtnis des Users sind im Sinne des Marketing und der Markenbildung vorrangig. Gerade heute sind Begriffe wie Corporate Design in aller Munde uns sollten auch im Internet praktiziert werden. Domainnamen werden nach dem Prinzip "First come, first served" vergeben. Das bedeutet, dass sie vorab versichern, ob Ihre Wunschdomain noch frei ist. In Österreich übernimmt das die Firma nic.at und sie können diese Information auch online nachprüfen. In Österreich sind die Top-Level-Domains .at, .co.at und für Organisationen .or.at gebräuchlich. Der Akademische Bereich wird mit .gv.at abgebildet. Im Geschäftsleben sind unter anderem auch die Domainendungen .com, .net, .cc und seit neuestem auch .info verfügbar.
Weiters sind die rechtlichen Grundlagen
für den eventuellen Handel und die Darbietung von Information im Internet
zu beachten. Hier gilt grundsätzlich, dass das (ältere) Fernabsatzgesetz
(BGBl. I Nr. 185/1999 - in Kraft seit 01.06.2000) ausschließlich
für den Bereich Business-to-Consumer (B2C) zur Anwendung kommt und
hauptsächlich den Zweck des Konsumentenschutzgesetzes verfolgt. Ausnahmen
bestehen hier vor allem im Bereich von Verträgen über Bau oder
Verkauf von Immobilien (nicht jedoch für Vermietung). Im Gegensatz
dazu gelten die Vorschriften des E-Commerce-Gesetzes (ECG) (BGBl. I Nr.
152/2001) sowohl für Business-to-Business (B2B) und B2C. In der Praxis
erlebt man leider oft, dass das ECG nur sehr oberflächlich oder gar
nicht umgesetzt wurde. Hier sei exemplarisch der Bereich des Aufbaus einer
Website angesprochen.
Als zentraler Begriff des ECG wird der
Dienstanbieter als "eine natürliche und juristische Person oder sonstige
rechtsfähige Einrichtung, die einen Dienst der Informationsgesellschaft
bereitstellt" (§ 3 Z 2 ECG) definiert. Als Dienst der Informationsgesellschaft
definiert § 3 Z 1 ECG Online-Dienste "die in der Regel gegen Entgelt
elektronisch im Fernabsatz auf individuellen Abruf des Empfängers"
bereitgestellt werden. Der Ausdruck "in der Regel gegen Entgelt" beinhaltet
auch Leistungen, die zunächst unentgeltlich zur Verfügung gestellt
werden und zum Beispiel eine Eigenwerbung darstellen. Der Begriff des "Fernabsatzes"
impliziert, dass der Anbieter und der Empfänger nicht gleichzeitig
gemeinsam körperlich anwesend sind. Die "individuelle Abrufbarkeit"
ist durch überwiegende Eigenaktivität des Empfängers zur
Darstellung der Information gegeben. Dieser Begriff erfasst daher jeden,
der eine kommerzielle Homepage betreibt. Darunter fällt natürlich
auch der Immobilientreuhänder (Immobilienverwalter, -makler und Bauträger).
Welche Informationen hat der Dienstanbieter
nun zur Verfügung zu stellen? Gemäß § 5 ECG hat der
Dienstanbieter folgende Informationen leicht und unmittelbar zugänglich
zur Verfügung zu stellen:
| 1. | Namen (Vor- und Familienname) oder Firma des Website-Inhabers |
| 2. | geografische Anschrift des Unternehmens |
| 3. | aktuelle Kontaktdaten (Telefon, Fax, e-Mail-Adresse) |
| 4. | Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht (sofern vorhanden) |
| 5. | zuständige Aufsichtsbehörde
(soweit die Tätigkeit einer behördlichen Ausfischt unterliegt)
Als Aufsichtbehörde sind nur besondere Aufsichtsbehörden (Telekom-Controll-Kommission, Bundeswertpapieraufsicht) gemeint. Die allgemeine Gewerbebehörde (MA 63) muss nicht angeführt werden. |
| 6. | gewerbe- und berufsrechtliche Angehörigkeit
(Kammer, Berufsverband) inklusive der Berufsbezeichnung sowie den Hinweis
auf die anwendbaren gewerbe- und berufrechtlichen Vorschriften (sofern
vorhanden)
Der Begriff "Berufsverband" umfasst sowohl gesetzliche Mitgliedschaften wie auch freiwillige Mitgliedschaften. Hinsichtlich der Mitgliedschaft bei den jeweiligen Fachgruppen, Fachverbänden, Wirtschaftskammern der Länder genügt es, wenn die entsprechende Landeskammer angegeben wird. Unter den "anwendbaren gewerbe- und berufsrechtlichen Vorschriften" sind nicht die Normen der Gewerbeordnung 1994 (GewO), sondern spezifische gesetzliche Vorschriften (für z.B. Makler, technische Büros, Inkassobüros, etc.) zu verstehen. Es müssen nicht alle Rechtsvorschriften wiedergegeben werden, sondern es genügt die entsprechende Linksetzung (z.B. auf http://www.ris.bka.gv.at/) |
| 7. | Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) (sofern vorhanden) |
Diese Daten müssen "leicht und unmittelbar
zugänglich" sein. Dies setzt eine optisch leichte Lesbarkeit und Auffindbarkeit
voraus. Dabei reicht es aus, wenn der Kunde diese Informationen ohne besonderen
Aufwand und Kenntnisse finden kann. Das kann unter anderem dadurch sichergestellt
werden, dass man über einen Button (mit dem Link) oder ähnliche
Bereiche wie z.B. "Wir über uns" oder "Kontakt" auf die notwendigen
Informationen gelangen kann.
Was bedeutet das im speziellen für
den Immobilienverwalter? Die Informationen gemäß § 5 Abs.
1 Z 1-4 und Z 7 ECG (Name, Anschrift, Kontaktdaten, Firmenbuchdaten und
UID) lassen sich leicht selbst bestimmen. Schwieriger zu bestimmen sind
die Ziffern 5 und 6. Als zuständige Aufsichtsbehörde käme
nur die MA 63 in Betracht. Diese muss aber nicht angeführt werden.
Daher entfällt diese Angabepflicht. Für Ziffer 6 gilt die Fachgruppe
der Immobilien- und Vermögenstreuhänder im jeweiligen Bundesland.
Eine genaue Angabe der Berufsgruppe(n) (Immobilienverwalter, -makler, Bauträger)
ist sicher erforderlich. Für die berufsrechtlichen Vorschriften sollten
die entsprechende Berufsbilder und Honorarrichtlinien inklusive den entsprechenden
Handelsbräuchen (wieder Immobilienverwalter, -makler, Bauträger)
aufgezählt werden. Als gesetzliche Grundlagen gelten das Maklergesetz
(BGBl. Nr. 262/1996 idF BGBl. I Nr. 98/2001) und die Immobilienmaklerverordnung
(BGBl Nr. 297/1996).
3. Kosten/Nutzen eines Webauftritts
Wie bereits am Ende des Kapitels "Geschichte
des Internet" beträgt der Anteil der Unternehmen im Bereich des Realitätenwesens
und der unternehmensbezogenen Dienstleistungen mit einer eigenen Website
bei nur 63 %!
Daher sollte besonderen Wert auf den Nutzen
dieses (sicher nicht mehr neuen!) Mediums gelegt werden. Bei der Betrachtung
des Nutzens wären primär monetäre Ansätze zu berücksichtigen.
Da aber eine Betrachtung aller Einflüsse in Geldwerten oft nur sehr
schwer möglich ist, betrachten wir hier vorrangig die leicht messbaren
Größen. Durch möglichst genaue Kostenschätzung sollte
der Faktor Kosten (bestehend aus einmaligen und laufenden Kosten) über
einen Betrachtungszeitraum dem Faktor Nutzen (bestehend aus messbaren und
nicht bezifferbaren Nutzen) gegenübergestellt werden.
3.1. Kosten eines Webauftritts
Die einmaligen Kosten werden durch Domainregistrierung, externe Beratung und Consulting, Aufbau der Website inklusive Programmierung und der eventuellen Implementation von Datenbanken, eventuell notwendige neue Hard- und Software und die Startkosten des Providers festgelegt. Häufig wird aber der Faktor der laufenden Kosten unterschätzt. Schätzungen gehen davon aus, dass Hosting und Unterhalt der Website im ersten Jahr ca. 50 - 150 % der Erstellungskosten betragen. Danach fällt dieser Kostenanteil nur unwesentlich. Unter die laufenden Kosten fallen die Kosten für die permanente Aktualisierung und Wartung der Inhalte (bei anspruchsvolleren Lösungen werden sogenannte Web-Content-Management-Systeme eingesetzt), Kommunikationskosten sowie eventuell Transaktionskosten. Bei einfacheren Systemen kann die Wartung auch von internen Mitarbeiter übernommen werden. Gerade im Bereich des eCommerce bei Immobilienmaklern mit den angesprochenen Lösungen sind häufig einfache Bedienbarkeitsmodule integriert. Bei komplexeren Projekten ist diese Kostenkalkulationsbasis auf den entsprechenden Zeitraum zu beziehen. Für "kleine" Webauftritte im Bereich von ca. 20 Seiten muss mit ca. 3-4 Wochen Projektzeit kalkuliert werden. "Größere" Projekte mit Datenbankanbindungen und dynamischerem Inhalt dauern sicherlich einige Monate. Ich möchte hier bewusst nicht auf detaillierte Preise eingehen, da die Zusammenstellung der Kosten und die Unterschiedlichkeit der Angebote doch sehr variieren können.
3.2. Nutzen eines Webauftritts
Für jeden Webauftritt sollte eine
Auswertung des erreichten Erfolges erfolgen. Der Nutzen oder Erfolg lässt
sich in den Bereich des messbaren und des nicht bezifferbaren Nutzens aufgliedern.
Unter den messbaren Nutzen fällt
der Nutzen durch Kosteneinsparung, durch neue oder verbesserte Produkte
und im Immobilienbereich eigentlich hauptsächlich die Messbarkeit
des Nutzens anhand von Zahlenmaterial, das sich direkt aus dem Betrieb
der Website ergibt und andererseits aus Geschäftsergebnissen, die
mittels der Website erreicht werden. Im Bereich der Immobilienverwaltung,
aber auch bei Immobilienmaklern und Bauträgern bedeutet das, dass
Zugriffs- und Benutzerstatistiken ausgewertet werden müssen, die Zahl
der über die Website einlangenden eMails analysiert werden muss und
auch die Zahl der externen Links, die zur jeweiligen Site führen gemessen
werden. Die Statistiken sollte ein guter Content-Provider liefern können.
Allein bei der Interpretation ist auf die Feinheiten der Wortwahl Rücksicht
zu nehmen. So beteuten "Hits" lediglich, wie oft ein Element der Website
(HTML-Code, Bilder, also jede getrennte Datei pro Einzelseite) aufgerufen
wurde. Im Gegensatz dazu definieren die "Sessions" die Zahl der Einzelverbindungen
pro Tag. Hier ist weiters die Unterscheidung vorzunehmen, ob jeder erneute
Besuch innerhalb von 24 Stunden einen neuen Zählvorgang auslöst.
Im Bereich der Immobilienmakler und Bauträger sind auch Geschäftsergebnisse,
die durch die Website erzielt werden, als Nutzenfaktor zu werten. Darunter
versteht man hauptsächlich den Umsatz, der direkt oder indirekt durch
die Website generiert wurde. Wenn man ein E-Commerce-Modul betreibt, ist
diese Schätzung einfach. Ansonsten sollten Umsatzschätzungen
aufgrund der betrieblichen Aufzeichnungen vorgenommen werden.
4. Ausblick für die Immobilientreuhänder
Sie haben nun die inhaltlichen und rechtlichen
Grundlagen für den Aufbau eines Webauftritts kennengelernt. Wir haben
kurz die Kosten und den Nutzen beleuchtet, sodass sie ein kleines Rüstzeug
für die Entscheidung in Ihrem Unternehmen mitbekommen haben.
Aufgrund der ständig wachsenden Internetgemeinde
und der immer größer werdenden Anzahl an Websites sollten sie
unbedingt an den Aufbau einer Webpräsenz denken. Aber die reine Onlinevisitenkarte
ist heute zu wenig. Die Websites und Datenbankanbindungen lassen heute
einen komplette Vernetzung der betrieblichen EDV zu. Im Bereich der Immobilienverwaltung
lassen sich damit Baumanagementsysteme, Informationssysteme als Baubegeleitung
und interessante Realisierungen im Bereich eCRM verwirklichen. Die Berufsgruppe
der Makler wird versuchen müssen, nicht nur reine Verkaufsstrategien
zu realisieren, sondern auch Kundenbindung schaffen. Das reine Anbieten
von Objekten ist das bald zu wenig. Mit Transparenz und Information sollten
auch hier wieder eCRM-Aspekte einfließen. Auch der Bereich der Bauträger
kann von neuen Technologien profitieren. Koordinierter Einkauf mit den
Lieferanten und Professionisten, Login-Systeme für die Wohnungssuchenden
und virtuelle Realitäten erlauben Möglichkeiten der Webgestaltung,
in denen absolut nicht mehr nur statische Informationen im Vordergrund
stehen und der Besuch der Website für den User sicher zum Erlebnis
wird.
Zukünftig werden verstärkt auch
immer mehr Netzwerkbildungen in den Vordergrund rücken. Kein Kollege
ist reiner Einzelkämpfer mehr oder nutzt nicht die Erfahrungen und
Möglichkeiten von befreundeten Kollegen oder von Mitgliedsnetzwerken.
Auch in diesem Bereich lassen sich über Login-Systeme und Implementierungen
auf der Website Unterstützungen für die Kollegen untereinander
bereitstellen.
Ich höre von immer mehr Kollegen,
dass die Bindung der Kunden durch eine gute Website immer stärker
wird und dass die Akquisition von neuen Kunden immer häufiger über
das Medium Internet geschieht. Wenn sich der Kunde vorab informieren will,
wirft er zuerst einen Blick auf die Website. Gefällt ihm, was er dort
sieht, dann kommt es zu weiteren Gesprächen. Oft aber ist der potentielle
Kunde aber schon so verunsichert oder enttäuscht, dass es zu gar keinen
weiteren Verhandlungen kommt. Da zählt es wenig, dass sie vielleicht
fachlich zu den Besten gehören, aber das nicht ihrem Kunden vermitteln
können.
5. Zusammenfassung
Es sollte bei der Überlegung eines
Aufbaues einer Webpräsenz nicht nur die Kosten im Vordergrund stehen.
Oft genügt eine Betrachtung des Nutzens für das Unternehmen,
da ein Webauftritt schon zum guten Geschäftsauftritt gehört und
über die Notwendigkeit in den seltensten Fällen noch diskutiert
wird. Versuchen sie sich von den Qualitäten Ihres Providers, ihres
Webstudios und ihres Betreuers zu überzeugen. Lassen Sie sich Zeit
für inhaltliche Überlegungen. Eine gute Website hat einen guten
Inhalt und nicht nur tolles Design. Fragen Sie nach, wenn Sie etwas nicht
verstehen und lassen sie sich Begriffe erklären. Gerade der Bereich
des Internets ist voll von "New Economy"-Vocabular. Es ist wichtig, dass
gemeinsam mit Ihnen die Möglichkeiten erarbeitet werden. Sie kennen
Ihr Unternehmen und das Webunternehmen kennt die Gewohnheiten und Gegebenheiten
des Internets und deren User.
Über den Autor
Ing. Peter Sittler, geboren am 28.06.1973 in Wien, 1992 Matura an der HTL Wien 1 im Bereich Nachrichtentechnik, Studium der Betriebswirtschaft an der Wirtschaftsuniversität Wien, seit 2001 Fachhochschulstudium Immobilienwirtschaft an der FHW, 1994 bis 2001 (mit Unterbrechungen) EDV-Leiter und Immobilienverwalter bei Immobilienverwaltung KR Prof. Wertitsch, 2000 Befähigungsprüfung Immobilienverwalter, seit 1997 selbstständiger IT-Consulent
Ing. Peter Sittler Computer Consulting
1100 Wien, Waldgasse 9/12
T +43/1/9617162-0
F +43/1/9617162-10
M +43/664/3023557
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